
Der Urlaubsanspruch verfällt nur bei rechtzeitiger Belehrung! Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass nicht genommener Urlaub automatisch mit Jahresende verfällt. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht automatisch, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen – entscheidend ist der Hinweis des Arbeitgebers. Was sagt das Bundesurlaubsgesetz…