
Wer eine Kündigung erhält, steht oft unter Schock. Doch gerade in dieser Situation ist es wichtig, nicht nur emotional, sondern auch rechtlich richtig zu reagieren – und das vor allem schnell. Denn bei einer Kündigungsschutzklage gilt eine sehr kurze Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung, wie in § 4 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)…