Wer sich nach einer Kündigung mehrfach krankmeldet, riskiert die Lohnfortzahlung, denn die Arbeitsunfähigkeit kann in Frage gestellt werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18.09.2024 (Az. 5 AZR 29/24) die Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weiter konkretisiert. Beschäftigte, die nach Ausspruch der Kündigung mehrfach kurzfristig krankgeschrieben sind und in dieser Zeit berufliche Tätigkeiten ausüben, riskieren den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Beweiswert der AU kann auch bei mehrfacher Krankschreibung erschüttert sein
Bereits mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. 5 AZR 137/23) hatte das BAG entschieden, dass eine passgenaue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum Ende der Kündigungsfrist Zweifel am tatsächlichen Bestehen einer Krankheit begründen kann. Nun geht das Gericht einen Schritt weiter: Auch eine wiederholte Krankschreibung während der Kündigungsfrist – insbesondere bei gleichzeitig ausgeübten Tätigkeiten – kann den Beweiswert der AU erschüttern.
Enge zeitliche Abfolge und berufliche Aktivität als Indizien
Im zugrundeliegenden Fall hatte sich die klagende Arbeitnehmerin nach Zugang der Kündigung mehrfach arbeitsunfähig gemeldet und während dieser Zeit selbstständig gearbeitet. Für das BAG war entscheidend, dass eine Gesamtschau aller Umstände geboten ist. Der Fall wurde zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten beachten: Eine AU verliert ihren Beweiswert, wenn konkrete Umstände vorliegen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Krankschreibung begründen – insbesondere, wenn während der attestierten Arbeitsunfähigkeit andere berufliche Aktivitäten ausgeübt werden.
Arbeitgeber haben durch diese Rechtsprechung mehr Spielraum, gegen zweifelhafte Krankschreibungen vorzugehen. Voraussetzung ist, dass sie konkrete Anhaltspunkte für eine Erschütterung des Beweiswerts darlegen können.
Fazit: AU ist kein Freibrief – das BAG stärkt das Prinzip der Lohnfortzahlung bei echter Krankheit
Die Entscheidung des BAG schiebt dem missbräuchlichen Einsatz von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einen weiteren Riegel vor. Gleichzeitig bleibt es bei der hohen Bedeutung der AU als gesetzliches Beweismittel (§ 5 EFZG). Allerdings ist sie nicht unerschütterlich, wenn konkrete Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen.
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