Kündigung sofort unterschreiben? Vorsicht bei Aufhebungsverträgen!
Der Arbeitgeber legt ein Entlassungsschreiben auf den Tisch. Viele Arbeitnehmer:innen glauben, eine Unterschrift sei immer notwendig. Das ist falsch:
Eine arbeitgeberseitige Beendigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie müssen nichts unterschreiben. Anders sieht es bei einem Aufhebungsvertrag aus – hier sollten Sie niemals ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen. Es drohen sonst gravierende Nachteile, z.B. eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
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