Ihre Rechte bei Lohn- und Gehaltsrückständen
Kommt es zu Verzögerungen bei der Lohnzahlung oder bleibt das Gehalt vollständig aus, stellt dies nicht nur ein erhebliches wirtschaftliches Problem für viele Beschäftigte dar. Es ist auch ein klarer Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers. Arbeitnehmer:innen haben in solchen Fällen einen Anspruch auf die vollständige Vergütung sowie auf Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB.
Was können Sie tun, wenn der Lohn nicht gezahlt wird?
Zunächst ist es wichtig, die eigenen Arbeitszeiten sorgfältig zu dokumentieren. Insbesondere dann, wenn keine elektronische Zeiterfassung durch den Arbeitgeber erfolgt. Eine lückenlose Aufzeichnung hilft im Streitfall dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Im nächsten Schritt sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Gehalts auffordern – am besten per Einwurfeinschreiben oder in nachweisbarer Form per E-Mail. Setzen Sie dabei eine angemessene Frist zur Zahlung, in der Regel 7 bis 14 Tage.
Was, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder die Zahlung verweigert?
Verweigert der Arbeitgeber die Zahlung oder bleibt auch nach Fristablauf untätig, haben Sie das Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies kann durch Klage vor dem Arbeitsgericht oder durch Beantragung eines Mahnbescheids geschehen. Daneben entstehen Ihnen Verzugszinsen, die der Arbeitgeber ebenfalls zahlen muss. Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB.
Tipp aus der Praxis:
Je früher Sie reagieren und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto höher sind Ihre Chancen, Ihre Forderung zeitnah durchzusetzen. Insbesondere bei wiederholten Verstößen kann auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) in Betracht kommen. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.
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